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Regulatorische Informationen

Unternehmensleitung

Der Vorstand

Die Vorstandsmitglieder leiten das Unternehmen durch kollegiale Zusammenarbeit und sind für die Strategie, die Effizienz der Struktur, die Erreichung der Businessziele verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende leitet den Vorstand zur Erreichung der Leistungsziele und ist der wichtigste Ansprechpartner für den Aufsichtsrat. 

Die Mitglieder des Vorstands sind die folgenden: 

  • François-Xavier Gennetais - Vorsitzender des Vorstands 
  • Christophe Boucher - Leiter der Kapitalanlage

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat beaufsichtigt den Vorstand. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt und können wiederernannt werden. Kandidaten, die zur Ernennung oder Wiederernennung vorgeschlagen werden, müssen die Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind die folgenden: 

  • Solange Rouschop - Vorsitzende, Chief Sustainability Officer bei ABN AMRO Bank N.V.
  • Inge Gijsberts - Stellvertretender Vorsitzender, Leiter der Abteilung für Aufdeckung und Überwachung von Finanzkriminalität bei ABN AMRO Bank N.V.
  • Willem-Jan Lenters - Leiter der Abteilung Firmenkunden & Institutionelle Kunden bei ABN AMRO Corporate Banking
  • Mark Te Riele - Globaler Leiter der Produktabteilung Vermögensverwaltung bei ABN AMRO Bank N.V.
  • Silvia Bocchiotti – Unabhängiges Mitglied
  • Caroline Muste-Merks – Unabhängiges Mitglied

Globale Struktur

Rechtsform

  • Société Anonyme (Aktiengesellschaft) mit Vorstand und Aufsichtsrat 
  • Siret Nr. 410 204 390 00018
  • Handelsregister Paris Nr. 410 204 390 RCS Paris
  • Portfolio Verwaltungsgesellschaft – Zulassung Nr. GP 99-27
  • EU-Umsatzsteuer-Nr. FR 81410204390
  • Anschrift des Gesellschaftssitzes: 119-121 boulevard Haussmann, 75008 Paris, Frankreich
  • Das Aktienkapital von ABN AMRO Investment Solutions beträgt € 4.324.048
  • ABN AMRO Investment Solutions wird zu 99,99% von ABN AMRO Bank N.V.
  • Ratings von ABN AMRO Bank N.V. der führenden Rating-Agenturen

ABN AMRO Group anti-bribery and corruption policy

Zum Download des Dokuments bitte hier (PDF, 360 KB)  klicken​

Vergütungsrichtlinie

Die Vergütungsrichtlinie (PDF, 197 KB)  von AAIS basiert auf der ABN AMRO Bank N.V. Ziel ist es, die notwendigen und zwingenden Voraussetzungen sowie die Grundsätze für das Leistungs- und Vergütungsmanagement festzulegen, die von ABN AMRO Bank in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, nämlich UCITS 5, AIMFD und SFDR für AAIS, festgelegt wurden.

Die Vergütungspolitik berücksichtigt interne Faktoren wie Organisation, Ziele, Werte und langfristige Interessen von AAIS, um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Politik im Einklang mit den Zielen der ABN AMRO Bank hinsichtlich Nachhaltigkeit, sozialem Engagement und den Produkten und Dienstleistungen für unsere Kunden sicherzustellen. Die Leistungsziele aller ABN AMRO-Mitarbeiter müssen auch mit der Gesamtstrategie, dem Risikoprofil, den Werten und den langfristigen Interessen der ABN AMRO Bank übereinstimmen.

Ihre Verwaltungsgesellschaft ist gesetzeskonform dem Garantie-Fonds für Vermögensverwaltungaktivitäten angeschlossen, der vom Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution, FGDR) verwaltet wird.
Dieser Fonds dient dazu, innerhalb einer Obergrenze von 20.000 Euro pro Anleger Folgendes zu erstatten:

  • Die Gelder und Wertpapiere, die Ihre Verwaltungsgesellschaft entgegen dem Verbot, die Vermögenswerte ihrer Kunden zu halten, besitzt und Ihnen nicht mehr zurückgeben kann.
  • Die Namensanteile oder -aktien der von ihr verwalteten Investmentfonds (OPC).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Garantie darauf abzielt, den Verlust von Wertpapieren zu erstatten und nicht einen Wertverlust dieser zu entschädigen.

Für weitere Informationen zu diesem Mechanismus können Sie uns kontaktieren oder die Website des FGDR unter der folgenden Adresse besuchen: https://www.garantiedesdepots.fr/fr/je-possede-des-titres-geres-par-une-societe-de-gestion-de-portefeuille.

Marktuntersuchung

Im Falle einer Marktstudie kontaktieren Sie bitte die Compliance Abteilung: AAIS.Compliance@fr.abnamro.com

„Regulation S“

Unsere Produkte wurden nicht gemäß dem amerikanischen Gesetz US Securities Act aus dem Jahre 1933 registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten weder direkt noch indirekt an oder für Rechnung einer „US Person“ gemäß den amerikanischen „Regulation S“-Vorschriften angeboten oder verkauft werden.

Beschwerden hinsichtlich von ABN AMRO Investment Solutions erbrachten Vermögensverwaltungsdienst

ABN AMRO Investment Solutions ist bestrebt, die höchstmöglichen Servicestandards zu bieten. Sollte es jedoch zu Problemen oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit einer von ABN AMRO Investment Solutions erbrachten Wertpapierdienstleistung kommen, gibt es drei aufeinanderfolgende Beschwerdeebenen:

• Zunächst bietet ABN AMRO Investment Solutions seinen Kunden an, ihre Beschwerde an ihren gewohnten Ansprechpartner zu richten.
• Zweitens können Sie kostenlos eine Beschwerde oder Anfrage einreichen, indem Sie ein Schreiben an die für Beschwerden zuständige Abteilung von ABN AMRO Investment Solutions an folgende Adresse senden:

ABN AMRO Investment Solutions – Beschwerdeabteilung
119-121 Boulevard Haussmann – 75008 Paris
E-Mail: aais.contact@fr.abnamro.com

• Schließlich können Sie als finale Möglichkeit Ihre Beschwerde an den Ombudsmann der Autorité des Marchés Financiers unter folgender Adresse richten:

Frau Marielle Cohen-Branche – Ombudsfrau der AMF
Autorité des marchés financiers
17 place de la Bourse
75082 Paris Cedex 02

Der Ombudsmann kann von jedem Verbraucher oder „Nicht-Unternehmer“ im Sinne des einleitenden Artikels des französischen Verbrauchergesetzbuchs bei individuellen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzangelegenheiten angerufen werden, die in den Zuständigkeitsbereich der AMF fallen. Der Ombudsmann ist jedoch nicht zuständig für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Bankwesen, Steuern oder Versicherungen.

Gemäß Artikel L.612-2 des französischen Verbrauchergesetzbuchs ist der Ombudsmann nicht befugt, tätig zu werden, wenn:
• der Verbraucher nicht belegen kann, dass er zunächst versucht hat, den Streitfall direkt mit dem Unternehmen durch eine schriftliche Beschwerde zu klären;
• die Streitigkeit bereits von einem anderen Ombudsmann oder einem Gericht geprüft wurde;
• der Verbraucher den Antrag beim Ombudsmann mehr als ein Jahr nach Einreichung der schriftlichen Beschwerde beim Unternehmen gestellt hat.

Nach Eingang Ihrer Beschwerde verpflichtet sich ABN AMRO Investment Solutions, Ihnen Folgendes zu übermitteln:
• eine Eingangsbestätigung innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen, sofern nicht innerhalb dieses Zeitraums bereits eine Antwort erteilt wird;
• eine Antwort innerhalb von maximal zwei Monaten (außer im Falle eines Gerichtsverfahrens).

Das Formular für den Antrag auf Mediation finden Sie auf der Website der AMF: www.amf-france.org (Rubrik „Ombudsmann“). Die Mediationscharta der AMF ist ebenfalls unter dieser Adresse verfügbar.